Bei Bedarf können Sie den Bogen auch während der unten genannten Öffnungszeiten bei uns in der Geschäftsstelle ausfüllen/abgeben oder per Post zusenden.
Für die Vormerkung benötigen wir keine zusätzlichen Unterlagen.
Sollten Sie sich für eine Sozialwohnung interessieren, wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung bei der Stadt Regensburg (für Wohnungen im Stadtgebiet Regensburg) bzw. an das Landratsamt Regensburg (für Wohnungen in Neutraubling).
Die Vormerkung ist für 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Bewerbung datenschutzkonform gelöscht.
Bitte beachten Sie:
Wir haben keine Leerstände und können daher keine sofort bezugsfertigen Wohnungen anbieten.
Aufgrund der angespannten Wohnungssituation in Regensburg kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Wir vermieten ausschließlich Wohnungen aus unserem eigenen Bestand.
Mit der Abgabe des Interessentenbogens entsteht für den Bewerber (m / w / d) kein rechtlicher Anspruch auf eine Wohnung.